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Medienberichte

 


Tödlicher Tauchunfall am Bodensee

34-Jähriger stirbt bei Tauchunfall im Bodensee
Rorschach - Bei einem Tauchunfall im Bodensee ist am Dienstagabend ein 34-jähriger Mann ums Leben gekommen. Er war mit zwei Kollegen neben dem Segelhafen in Rorschach zu einem Tauchgang aufgebrochen. (fest/sda)

In knapp zehn Metern Tiefe habe er seinen Begleitern signalisiert, dass es Probleme gebe und sei dann sehr schnell aufgetaucht, heisst es in einem Communiqué der St. Galler Kantonspolizei. Bevor ihn seine Kollegen erreichen konnten, trieb der Körper des 34-Jährigen leblos im Wasser. Reanimationsbemühungen eines Rega-Arztes blieben erfolglos. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung des Unglücks eingeleitet.

Tödlicher Tauchunfall vor Gericht

St.Galler Tagblatt, 03.09.2009: Vor dem Kreisgericht Rorschach stand gestern ein 34jähriger Mann. Er ist angeklagt, den Tod eines Tauchkollegen fahrlässig verschuldet zu haben. Sein Verteidiger verlangt einen Freispruch.

von Andrea Sterchi
RORSCHACH. Vor zwei Jahren brach der Angeklagte mit zwei Arbeitskollegen, die beide das Padi-Open-Water-Brevet besassen, zu einem Tauchgang vor dem Hauptbahnhof auf. Während des Abtauchens füllte sich die Maske eines seiner Tauchpartner zweimal mit Wasser, das dieser aber auszublasen vermochte. In einer Tiefe von sieben bis zehn Metern trat erneut Wasser ein. Der Mann geriet in Panik. Dem Angeklagten gelang es nicht, ihn zu beruhigen. Um einen unkontrollierten Aufstieg zu verhindern, hielt er ihn an der Flosse fest.

Als er auf Augenhöhe war, bemerkte er, dass sein Kollege den Lungenautomaten nicht mehr im Mund hatte. Zweimal schob er ihn ihm in den Mund, beim dritten Mal gelang es ihm nicht mehr. Als sich sein Kollege nicht mehr bewegte, tauchte der Angeklagte mit ihm auf.

Lage falsch eingeschätzt
Für die Anklage ist der Fall klar: Der 34-Jährige hat den Tod seines Kollegen verschuldet und ist der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen. Sie fordert, ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Franken, also 8100 Franken, und einer Busse von 2500 Franken zu verurteilen. Die Anklage argumentiert, dass der Angeklagte aufgrund seiner Erfahrung und seiner Ausbildung zum Tauchlehrer die Verantwortung für den Tauchgang getragen habe. Sie wirft ihm vor, dass er hätte wissen müssen, «dass man in Situationen ohne Luft und bei einer Tiefe von rund zehn Metern umgehend aufsteigen soll, und in einem Fall von aktiver Panik, welche beim Opfer gegeben war, den Lungenautomaten mit Drücken der Luftdusche einsetzen müsse, da das Einsetzen dann wasserfrei erfolge». Der Angeklagte habe die Gefahr zu spät erkannt und die Lage falsch eingeschätzt. Er habe das Opfer festgehalten und verhindert, dass es aufsteigen konnte, und so seinen Tod verschuldet.

Informationsrechte verletzt
Der Verteidiger plädierte auf einen Freispruch von Strafe und Schuld. Er berief sich auf strafprozessuale Fehler seitens der Untersuchungsbehörden. Sein Mandant sei vor der ersten Einvernahme zwar darüber belehrt worden, dass er die Aussage verweigern, nicht aber, dass er einen Verteidiger beiziehen könne. «Damit sind seine Informationsrechte verletzt und die Einvernahme nicht verwertbar.» Das gelte auch für die zweite Einvernahme und das Gutachten über den Unfall von der Seepolizei Zürich, da sich beide auf die erste Einvernahme abstützten. Die Verteidigung führte weiter an, dass der Angeklagte zuerst als Auskunftsperson vernommen, aber effektiv wie ein Beschuldigter behandelt wurde. «Bei der Befragung unmittelbar nach dem Vorfall befand sich mein Mandant in einem Schockzustand, er war nicht vernehmungsfähig», sagte der Verteidiger. Er warf der Anklage vor, dass sie die genaue Todesursache nicht geklärt habe, ein tauchmedizinisches Gutachten sei nicht erstellt worden. Für die Aufklärung des Unfalls müsse ein Gutachten bei Padi Europe oder beim Schweizerischen Unterwasser-Sport-Verband in Auftrag gegeben und die Ausrüstung des Opfers untersucht werden. Die Befragung des Richters nahm den Angeklagten sichtlich mit. Bei der Schilderung des Unfalls musste er mehrmals innehalten, um sich zu fassen. Gegen Ende der Verhandlung brach er zusammen. «Ich habe alles getan, was in meiner Macht stand. Ich bedaure, was passiert ist, der Fall nimmt mich heute noch immer stark mit», sagte er. Das Urteil des Gerichts ist im Laufe der nächsten Woche zu erwarten.

Angeklagter Tauchkollege weinte vor Gericht

www.20min.ch, 02.09.2009: Ein Tauchunfall im Bodensee forderte das Leben eines 34-Jährigen. Gestern stand sein Kollege wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Ich habe heute noch damit zu kämpfen», sagte der heute 34-jährige Tauchlehrer weinend vor dem Kreisgericht Rorschach. So sei er seither nie mehr tauchen gegangen. Am 21. August 2007 hatte er dabei zusehen müssen, wie sein Tauchkollege im Bodensee ertrank. Man geht zwar davon aus, dass es ein Unfall war, laut Staatsanwaltschaft trägt er aber eine Mitschuld: Der Mann habe die Situation nicht richtig eingeschätzt und falsch reagiert.

So soll der Tauchlehrer seinen ungeübten Kollegen, der in Panik geraten war, daran gehindert haben aufzutauchen. «Ich wollte nicht, dass seine Lunge geschädigt wird», sagte der Angeklagte dazu. Sein Kollege soll darauf das Atemgerät verloren haben. Der Tauchlehrer bemerkte dies und versuchte ihm ein Ersatzgerät in den Mund zu stecken. Dabei soll er aber laut Anklage die Luftdusche vergessen haben, wodurch nicht Luft, sondern Wasser in die Lunge drang. Der Angeklagte tauchte dann zwar mit dem Kollegen auf, dieser starb aber noch vor Ort. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe, der Verteidiger Freispruch.

Gericht spricht Taucher schuldig

Tagblatt, Rorschacht, 9.9.2009, Das Kreisgericht Rorschach verurteilt einen 34jährigne Mann, aufgrund entscheidender Fehlhandlungen den Tod seines Tauchkollegen fahrlässig verschuldet zu haben.

RORSCHACH. Bei einem Tauchgang vor dem Hauptbahnhof in Rorschach vor zwei Jahren verunfallte ein 34jähriger Mann tödlich. Sein Tauchkollege musste sich wegen fahrlässiger Tötung vergangene Woche vor dem Kreisgericht Rorschach verantworten. Das Gericht hat nun den Taucher im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 90 Franken, also 2700 Franken, verurteilt.

Das Urteil begründet das Gericht damit, dass der Angeklagte unter Wasser entscheidende Fehler begangen habe. So habe er das Opfer festgehalten, als es aufsteigen wollte, nachdem seine Tauchmaske mehrfach mit Wasser voll gelaufen war. Richtig wäre gewesen, den Aufstieg lediglich zu verzögern. Der entscheidende Fehler war für das Gericht jedoch, dass der Angeklagte dem Opfer mehrfach den Reserve-Atemregler in den Mund geschoben hat, ohne die Luftdusche zu drücken. «Die Reaktion des Opfers, das Ausspucken des Mundstückes, zeigt,dass ihm während diesem kritischen Zeitraum vom Angeklagten faktisch Wasser statt Luft zugeführt wurde», schreibt das Gericht in seiner Begründung. Das stelle eine eindeutige Fehlleistung dar.

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Warum gibt es nicht mehr Informationen?

Die FTU wird immer wieder mit der Frage konfrontiert, wieso sie nicht mehr Details von Tauchunfällen publizieren. Auch wirft man ihr vor, sie würde "aus Bequemlichkeit" hinter dem Datenschutz verstecken und "auf den Informationen hocken".

Leider sind der Datenschutz, aber noch vielmehr das Amtsgeheimnis und das Arztgeheimnis die grossen Hindernisse, die kaum zu überwinden sind. Zudem hat die FTU als Verein des privaten Rechts keinerlei Recht auf Einsicht in behördliche Akten (Polizei, Gerichte, Gutachter etc.) und wird auch nicht von Behörden über Tauchunfälle informiert. Die Lösung dieses Problems funktioniert nur über die Entbindung von den verschiedenen Geheimnissen durch den Betroffenen bzw. bei einem Toten durch dessen Verwandten - sofern überhaupt möglich.

Aus diesem Grund können wir gemeinsam nur eines tun: Alle Taucher aufrufen, dass sie nach einem Tauchunfall den Hergang mit allen Details der FTU melden und diese gleichzeitig ermächtigen, den Sachverhalt in geeigneter Form zu publizieren.